Hat Griechenland 2008 ein Veto gegen FYROM eingelegt? Laut der “ Bucharest Summit Declaration“ NEIN! | ||||
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Die ehemalige jugoslawische Republik (FYROM) klagte am 17.November 2008 Griechenland im internationalen Gericht von Den Haag mit dem Vorwurf an, den Beitritt der ehemaligen jugoslawischen Republik (FYROM) mit einem „Veto“ bei der NATO Gipfelkonferenz (April 2008) blockiert zu haben. Dies käme einer Verletzung des Interim Abkommens von 1995 zwischen Athen und Skopje gleich. Laut Angabe der „Bucharest Summit Declaration“ fand ein „Veto“ Griechenlands überhaupt nicht statt, da die NATO Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, die ehemalige jugoslawische Republik (FYROM) erst dann den Beitritt zu ermöglichen, wenn der Namensstreit um den griechischen Term (Makedonien) zwischen FYROM und Griechenland beigelegt sein wird. Fortfolgend ein Ausschnitt der „Bucharest Summit Declaration“ Abschnitt 20. We recognise the hard work and the commitment demonstrated by the former Yugoslav Republic of Macedonia to NATO values and Alliance operations. We commend them for their efforts to build a multi-ethnic society. Within the framework of the UN, many actors have worked hard to resolve the name issue, but the Alliance has noted with regret that these talks have not produced a successful outcome. Therefore we agreed that an invitation to the former Yugoslav Republic of Macedonia will be extended as soon as a mutually acceptable solution to the name issue has been reached. We encourage the negotiations to be resumed without delay and expect them to be concluded as soon as possible. Die Allianz hat somit einstimmig, gegen eine Aufnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik (FYROM) gestimmt, solange der Namensstreit mit Griechenland nicht beigelegt ist. Das bedeutet unter anderem, dass der damalige Premier Konstandinos Karamanlis mit seiner damaligen Außenministerin Dora Bakogianni , kein VETO in Bukarest einlegen mussten und somit das griechische Volk durch ihre späteren Erklärungen in den Medien Griechenlands, ein VETO in Bukarest eingelegt zu haben, regelrecht anlogen. Das Urteil ist in den kommenden Stunden zu erwarten – |
Aktualisiert ( Montag, den 05. Dezember 2011 um 10:07 Uhr ) |